Am 29. Juli 2026 veröffentlichte die chinesische Nationale Arzneimittelbehörde (NMPA) die „Bekanntmachung der National Medical Products Administration über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Registrierung und Notifizierung von Kosmetika (2026 Nr. 70)“. Diese enthält unter anderem Bestimmungen, nach denen für bestimmte Kategorien von speziellen
Kosmetika auf die Vorlage von Tierversuchsdaten verzichtet werden kann.
Bei speziellen Kosmetika wie Haarwellprodukten, nicht-oxidativen Haarfärbemitteln und Produkten zur Entfernung von Pigmentflecken bzw. zur Aufhellung der Haut, deren Wirkung ausschließlich auf einer physikalischen Abdeckung beruht, sowie bei normalen Kosmetika (ausgenommen Kinderkosmetika), die neue kosmetische Inhaltsstoffe verwenden, kann bei der Registrierung bzw. Notifizierung des Produkts auf die Vorlage des toxikologischen Prüfberichts verzichtet werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Hersteller verfügt über einen von der zuständigen Regierungsbehörde des Landes bzw. der Region, in dem/der sich der Hersteller befindet, ausgestellten Nachweis über eine entsprechende Qualifikation bzw. Zertifizierung seines Qualitätsmanagementsystems für die Produktion; und
- die Ergebnisse der Sicherheitsrisikobewertung des Produkts bestätigen die Sicherheit des Produkts hinreichend und umfassend.
Entsprechend der Entwicklung der wissenschaftlichen Forschung kann die Abteilung für die technische Bewertung von Kosmetika der National Medical Products Administration (NMPA) den Umfang der Produkte, für die eine Befreiung von der Durchführung bzw. Vorlage von Tierversuchen gilt, durch die Ausarbeitung technischer Leitlinien zu gegebener Zeit anpassen.
