China lockert Tierversuchspflicht für Kosmetika – Neue Chancen für internationale Unternehmen

Die Nationale Arzneimittelbehörde (NMPA) veröffentlichte am 31. März 2026 auf ihrer offiziellen Website einen Entwurf zur öffentlichen Konsultation mit dem Titel „Bekanntmachung zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Registrierung und Anmeldung von Kosmetika (Entwurf zur Stellungnahme)“.

Der Entwurf enthält:
Bestimmungen zur Befreiung von Tierversuchsdaten für bestimmte Kosmetika.

Die konkreten Inhalte sind wie folgt:
Für spezielle Kosmetika wie Dauerwellenprodukte, nicht-oxidative Haarfärbemittel sowie Produkte zur Entfernung von Pigmentflecken und zur Hautaufhellung, die ausschließlich durch physische Abdeckung wirken, sowie für allgemeine Kosmetika und die oben genannten speziellen Kosmetika, die neue kosmetische Inhaltsstoffe verwenden, die sich noch in der Sicherheitsüberwachungsphase befinden, gilt Folgendes: Wenn der Hersteller über Zertifizierungsdokumente im Zusammenhang mit dem Qualitätsmanagementsystem der Produktion verfügt, die von der zuständigen Regierungsbehörde des Landes (oder der Region) ausgestellt wurden, in dem er ansässig ist, und die Ergebnisse der Sicherheitsrisikobewertung ausreichend sind, um die Produktsicherheit vollständig zu bestätigen, ist das Produkt von der Vorlage toxikologischer Prüfberichte im Rahmen der Produktregistrierung oder -anmeldung befreit.

Die neue Regelung befreit folgende Kosmetika von Tierversuchen:

  1. Spezielle Kosmetika, darunter Dauerwellenprodukte, nicht-oxidative Haarfärbemittel (z. B. pflanzliche Haarfarben) sowie Produkte zur Entfernung von Pigmentflecken und zur Hautaufhellung, die ausschließlich eine physische Abdeckwirkung haben;
  2. Allgemeine Kosmetika mit neuen kosmetischen Inhaltsstoffen, die sich noch in der Sicherheitsüberwachungsphase befinden, sowie die oben genannten speziellen Kosmetika.

Dies ist eine sehr gute Nachricht für europäische Unternehmen, die planen, neue kosmetische Inhaltsstoffe in China anzumelden oder die oben genannten Kategorien von Kosmetika zu registrieren bzw. anzumelden.
Die offizielle Bekanntmachung wird voraussichtlich in naher Zukunft veröffentlicht.