Wegfall von Tierversuchen für normale (general-use) Kosmetikprodukte in China 

Die NMPA (National Medical Products Administration) hat am 4. März 2021 die endgültige Version der „Administrative Measures for Cosmetic Registration / Notification Dossiers“ veröffentlicht. In Paragraph 33 ist klar definiert, unter welcher Voraussetzungen ein toxikologischer Test für normale Kosmetikprodukt wie Shampoo, Lippenstift, Tagescreme, usw. in Zukunft nicht mehr erforderlich ist. Die Verordnung tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.

Toxikologische Tests, die in China immer mit Tierversuchen verbunden waren, können in Zukunft für normale (general-use) Kosmetikprodukte wegfallen, wenn der Hersteller die Produktsicherheit auf folgende Weise garantieren kann:

  1. Der Hersteller besitzt ein offizielles Qualitätszertifikat für das Produktionsmanagement wie z. B. GMP von der zuständigen Behörde im Herkunftsland.
  1. Die Sicherheitsbewertung des Kosmetikprodukts kann die Sicherheit des Produkts nachweisen.

Bei den normalen (general-use) Kosmetikprodukten gibt es 3 Ausnahmen von der Tierversuchsbefreiung. Diese sind: 

  1. Baby Produkte 
  2. Kosmetikprodukte mit neuen Rohstoffen, die sich in der 3-jährigen Überwachungszeit befinden
  3. Wenn der Antragsteller, die inländische verantwortliche Person und / oder der Hersteller der Kosmetikprodukte einer Überwachung durch die Behörde unterliegt. 

Bei den speziellen (special-use) Kosmetikprodukten wie z.B. Sonnenschutz- ,Whitening-Produkten etc. hat sich dagegen nichts verändert. Für diese Kosmetikprodukte bleiben die  toxikologischen Tests mit Tierversuchen weiterhin bestehen.