Die „Toothpaste Supervision and Administration Regulation“ tritt ab dem 1. Dezember 2023 in China in Kraft. Der Import von Zahnpasta in China ohne Notifizierung wird dadurch bald nicht mehr möglich sein.
Die „Cosmetics Supervision and Administration Regulation”, „Administrative Measures for Cosmetics Label and Claims” und andere damit verbundene Richtlinien für Kosmetika gelten dann ab 1.
Dezember 2023 auch für Zahnpasta.
Kurzer Überblick über die neuen Anforderungen:
- Der Notifizierer ist zuständig für die Qualität, Sicherheit, Auslobungen usw. der Zahnpasta.
- Die Wirkungen werden in 9 Kategorien aufgeteilt.
- Alle Wirkungen – außer dir Basisreinigung – benötigen einen Wirksamkeitstest.
- Die Wirkungen von Zahnpasta für Kinder dürfen nur noch zwei Wirkungen – „Reinigung“ und „Anti-Karies“ – haben.
- Die bereits auf dem chinesischen Markt verkauften Zahnpasten, die keine Qualitätsvorfälle und eine sichere Anwendungsgeschichte aufweisen, benötigen dann nur vereinfachte Unterlagen für die Notifizierung der Zahnpasta. Der Zeitraum für die Einreichung wird allerdings auf den 1.10.23 – 30.11.23 beschränkt. Die Unterlagen dürfen noch ergänzt werden und müssen spätestens vor dem 1. Dezember 2025 vollständig vorliegen.